DSGVO bei Außenaufnahmen: Wer muss unkenntlich gemacht werden?
Die häufigste Sorge vor einer Aufnahme betrifft nicht die Technik, sondern die Rechtslage. Die gute Nachricht: Die praktischen Regeln sind überschaubar.
Vorab und in aller Deutlichkeit: Wir sind keine Anwälte, und dieser Text ist keine Rechtsberatung. Was hier steht, ist die Praxis aus vielen Projekten mit Kommunen, Behörden und Industriebetrieben.
Der einfachste Weg: niemand im Bild
Die wirksamste Maßnahme ist keine juristische, sondern eine organisatorische: außerhalb der Öffnungs- oder Betriebszeiten aufnehmen. Kein Mensch im Bild, keine Diskussion. Bei Praxen, Schulen und Ladengeschäften ist das der Normalfall – wir nehmen morgens vor Öffnung, abends oder in den Ferien auf.
Was dennoch ins Bild gerät
Im öffentlichen Raum lässt sich das nicht immer vermeiden. Dann gilt: Personen und Kfz-Kennzeichen werden vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Das ist auch die Praxis, die Google bei Street View anwendet, und für eigene Beiträge gilt nichts anderes. Einzelne Fotos verpixelt Google allerdings nicht automatisch; das muss erledigen, wer sie hochlädt.
Weniger offensichtlich, aber genauso wichtig: Bildschirme, Akten, Namensschilder und Beschriftungen. In Praxen und Büros stecken darin oft mehr personenbezogene Daten als in einem Gesicht am Bildrand. Diese Bereiche sparen wir aus oder machen sie unkenntlich.
Der Punkt, den die meisten übersehen
Die Frage ist nicht nur, was anonymisiert wird, sondern wo. Viele Anonymisierungsdienste arbeiten in der Cloud: Sie laden das unbearbeitete Material auf fremde Server, geben die Verarbeitung aus der Hand und brauchen dafür einen Auftragsverarbeitungsvertrag – über genau die Daten, die Sie eigentlich schützen wollten.
Wir machen das anders. Die Anonymisierung läuft lokal auf unseren Rechnern, mit unserer eigenen Software BlurTool. Bei Fotos, Street-View-Aufnahmen und Laserscans geht unbearbeitetes Material so an keinen Dritten; es entsteht kein Datentransfer, den jemand dokumentieren oder rechtfertigen müsste. Für Behörden und Industriekunden ist das regelmäßig der Punkt, an dem ein Projekt genehmigungsfähig wird.
Anders bei Matterport-Rundgängen: Deren Scans werden zur Berechnung des Modells auf die Matterport-Plattform übertragen, also in die Cloud. Das gehört deshalb von Anfang an in die Datenschutzprüfung.
Betriebsgelände und Hausrecht
Auf privatem Gelände kommt zum Datenschutz das Hausrecht: Wer aufnimmt, braucht die Zustimmung des Betreibers. In Unternehmen sollte außerdem der Betriebsrat, sofern vorhanden, frühzeitig einbezogen werden, wenn Mitarbeiter betroffen sein könnten. Wir unterschreiben Geheimhaltungsvereinbarungen vor der Begehung und übergeben auf Wunsch sämtliche Rohdaten, mit anschließender Löschung unserer Kopien.
Kurz zusammengefasst
Außerhalb der Betriebszeiten aufnehmen, Personen und Kennzeichen vor der Veröffentlichung unkenntlich machen, sensible Bereiche aussparen, lokal verarbeiten. Das deckt die allermeisten Fälle ab. Für den Rest gibt es Datenschutzbeauftragte – und die haben selten Einwände, wenn die Daten das Haus nie verlassen.